Role Description
Als Chefredakteurin oder Chefredakteur tragen Sie die redaktionelle Gesamtverantwortung für das Bundesverbraucherblatt und sind als verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag im Impressum benannt. Sie bauen ein ehrenamtliches Redaktionsteam auf, führen es und sorgen dafür, dass jede Meldung den Redaktionsgrundsätzen genügt. Dazu gehört, die Unabhängigkeit der Redaktion verbindlich zu verankern.
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Redaktionelle Gesamtverantwortung für das Bundesverbraucherblatt und seine tägliche Ausgabe
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Übernahme der Funktion als verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV mit Nennung im Impressum
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Aufbau, Führung und Entwicklung eines ehrenamtlichen Redaktionsteams aus Ressortverantwortlichen, Autorinnen und Autoren
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Themenplanung über alle zehn Ressorts und Festlegung von Aufmacher und Schwerpunkten
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Qualitätssicherung nach dem Grundsatz: nur geprüfte, belegte Fakten, keine ungeprüfte Übernahme fremder Meldungen, klare Trennung von Nachricht und Meinung, zügige Korrekturen
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Einführung und Durchsetzung verbindlicher Unabhängigkeitsrichtlinien für die Redaktion
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Transparente Regeln für die Entscheidungsfindung in der Redaktion, für Interessenkonflikte und für den Umgang mit Hinweisen von außen
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Einsatz für die Mitgliedschaft in Branchen- und Fachverbänden der Presse sowie für die Selbstverpflichtung auf den Pressekodex des Deutschen Presserats
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Fortschreibung der Redaktionsgrundsätze, einschließlich der Regeln für KI-gestützte Inhalte und Bildrechte
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Entscheidung über Gegendarstellungen, Hinweise und Beschwerden, in rechtlich sensiblen Fällen in Abstimmung mit dem Präsidium
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Weiterentwicklung von Newsletter und Reichweite gemeinsam mit der Bereichsleitung Kommunikation
Qualifications
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Mehrjährige journalistische Erfahrung, etwa durch Volontariat, Redaktionstätigkeit oder freie Mitarbeit
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Sicherheit im Presse- und Medienrecht, insbesondere bei Sorgfaltspflichten, Persönlichkeitsrecht und Gegendarstellung
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Erfahrung in der Führung oder Koordination von Teams, gern auch verteilt und remote
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Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 MStV
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Unabhängigkeit: keine wirtschaftlichen Bindungen an Unternehmen, über die das Blatt berichtet
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Klare Haltung zu redaktioneller Unabhängigkeit und journalistischer Sorgfalt, auch gegenüber dem eigenen Herausgeber
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Sicherer Umgang mit digitalen Redaktionssystemen und Offenheit für KI-gestützte Arbeitsabläufe
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Ein formaler Abschluss ist keine Voraussetzung, Ihre Praxis zählt
Benefits
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Leitung eines bundesweiten Nachrichtenblatts mit echtem Gestaltungsspielraum
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Sichtbare Verantwortung und Ihr Name im Impressum
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Direkter Draht zum Präsidium und zu allen Fachbereichen des Verbandes
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Berufliche Vernetzung mit Fach- und Führungskräften aus Recht, Wirtschaft, Medien und Verwaltung
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Qualifizierte Tätigkeitsbescheinigung und auf Wunsch ein Referenzschreiben
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Zugang zu unseren Fortbildungen, Fachtagungen und Ausschusssitzungen
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Freie Zeiteinteilung, Zusammenarbeit überwiegend remote
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Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt (Umfang: 8 bis 10 Stunden pro Woche, Beginn ab sofort)